Alle Personen- und Kapitalgesellschaften in der Schweiz müssen einmal im Jahr zu einem bestimmten Termin ihre Geschäftsergebnisse in einem Jahresabschluss darlegen. Anhand des Jahresabschlusses wird von der Steuerverwaltung die Steuerlast für Ihr Unternehmen festgelegt. Entsprechend der Grösse oder Umsatzhöhe Ihres Unternehmens gelten verschiedene rechtliche Bestimmungen, die häufig angepasst werden. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihr Jahresabschluss den rechtlichen Bestimmungen entspricht und bei entsprechender Mitarbeit durch Sie pünktlich bei der Steuerverwaltung vorliegt.
 

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist das rechnerische Ergebnis Ihres kaufmännischen Geschäftsjahres. Er zeigt den wirtschaftlichen Erfolg und Ihre finanzielle Lage. Mit dem Jahresabschluss ist die Buchhaltung für ein Jahr abgeschlossen. Gleichzeitig enthält er die gesamte Korrespondenz zur Rechnungslegung. Je nach Unternehmensform und -grösse enthält der Jahresabschluss die doppelte Buchführung oder eine Ertragsrechnung. Bei Unternehmen, die gesetzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, enthält der Jahresabschluss:

  • die Bilanz,
  • die Ertragsrechnung und
  • weitere Anhänge zum Jahresabschluss.

Kleinere Unternehmen (kurz KMU) müssen lediglich eine Ertragsrechnung erstellen. Auch für diese Firmen ist die Ertragsrechnung die Grundlage für Planungen und Handlungen in der Zukunft.

Die Jahresabschlüsse müssen so erstellt werden, dass ein berechtigter Dritter sie verstehen und deuten kann. Den Jahresabschluss rechtlich korrekt zu erstellen, ist gerade für KMU und Einzelfirmen nicht immer ganz einfach. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihren Jahresabschluss erstellen. Auf Wunsch können wir auch Ihre komplette Buchhaltung im laufenden Jahr übernehmen.
 

Gesetzliche Bestimmungen für den Jahresabschluss

Ein korrekter Jahresabschluss erfordert eine korrekte Vorbereitung der Buchungsunterlagen. Laut Gesetz müssen in ihm

  • sämtliche Vermögensgegenstände,
  • Rechnungsabgrenzungsposten,
  • Aufwendungen und
  • Erträge

enthalten sein. In der Gestaltung müssen Unternehmer darauf achten, dass er den Grundsätzen der ordnungsgemässen Buchführung entsprechen und übersichtlich sein muss. Grössere Unternehmen sind ausserdem verpflichtet, den Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemässen Bilanzierung zu gestalten. Dazu gehört, dass zwischen Aktiva und Passiva keine Saldierungen vorgenommen werden dürfen. Der persönlich haftende Gesellschafter unterzeichnet den Jahresabschluss und steht mit seinem Namen dafür ein, dass er korrekt erstellt wurde. Die Unterlagen müssen laut Gesetz über zehn Jahre aufbewahrt werden. Das kann in Papierform oder digital erfolgen.
 

Hilfe bei der Erstellung

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses müssen Sie Fristen und zahlreiche Richtlinien einhalten. Wir stehen Ihnen dabei fachmännisch zur Seite, melden Sie sich jetzt gleich bei uns! Mit unserer prozessorientierten Software unterstützen wir Sie dabei, alle geforderten Unterlagen zu erstellen, zusammenzuführen und an die für Ihr Unternehmen zuständige Steuerverwaltung zu senden.