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21. Juni 2022
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Die AHV-Reform 21 in der Schweiz: Eine Stabilisierung für die Zukunft

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ein zentrales Element des schweizerischen Sozialsystems. Sie gewährleistet Rentenleistungen für ältere Menschen und Hinterbliebene. Die AHV steht jedoch vor finanziellen Herausforderungen, insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung. Um die langfristige Stabilität zu sichern, wurde die AHV-Reform 21 eingeführt.

Hier sind die wichtigsten Punkte der AHV-Reform 21:

  1. Einheitliches Rentenalter: Das Referenzalter für Frauen und Männer wurde auf 65 Jahre vereinheitlicht. Dieser Schritt soll die Gleichstellung fördern und die Finanzen der AHV entlasten.
  2. Flexibler Rentenbezug: Die Reform ermöglicht einen flexibleren Rentenbezug. Personen können ihre AHV-Rente früher oder später beziehen, je nach individueller Situation.
  3. Ausgleich für Frauen: Frauen der Übergangsgeneration erhalten spezielle Ausgleichsmaßnahmen. Dies soll die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern verringern.
  4. Erhöhung der Mehrwertsteuer: Zur Finanzierung der AHV wurde die Mehrwertsteuer leicht erhöht. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Rentenleistungen aufrechtzuerhalten.

Die Reform wurde am 25. September 2022 vom Schweizer Stimmvolk angenommen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Zustimmung zu Änderungen im AHV-Gesetz und zur Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer sichert die Finanzen der AHV bis 2030

Die AHV-Reform 21 ist ein wichtiger Schritt, um die soziale Sicherheit in der Schweiz zu gewährleisten und die Rentenleistungen für die kommenden Jahre zu sichern. Es ist ein Beispiel dafür, wie die Schweiz ihre sozialen Systeme an die aktuellen Herausforderungen anpasst und gleichzeitig die Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger im Blick behält.